Sallach, im Tal der Kleinen Laber

 

Brauchtum, Traditionen, Feiertage
 
 

Allerheiligen und Allerseelen

Jährliche Gedenktage für Verstorbene - seien es Märtyrer, Heilige oder Normalsterbliche - gab es bereits im antiken Christentum. Seit dem 9. Jahrhundert hat dieses Gedenken ein festes Datum:
Allerheiligen wird am 1. November begangen. 998 legte dann Odilo von Cluny die Allerseelenfeier für den 2. November fest; die Mönche von Cluny verbreiteten das Fest im 11. Jahrhundert; in Rom wurde es erstmals im 14. Jahrhundert gefeiert.
An beiden Tagen wird der Verstorbenen gedacht, mit verschiedenen Schwerpunkten. An Allerheiligen stehen - der Name sagt es - alle Heiligen (Märtyrer) im Mittelpunkt. Anno 835 wurde Allerheiligen in diesem Sinne von Papst Gregor IV. eingeführt. An Allerheiligen werden auch die Gräber auf den Friedhöfen von den Angehörigen geschmückt. Bei Katholiken wird das "Seelenlicht" entzündet, das auch noch am darauf folgenden Allerseelentag leuchtet. Damit leitet Allerheiligen allerdings bereits über zu Allerseelen.
Denn an Allerseelen steht die Hilfe der Lebenden für die Verstorbenen im Zentrum. Folgenreich war in diesem Zusammenhang der Armseelenkult. Dieser Kult wurde durch die von einigen Kirchenvätern vertretene und vom Trienter Konzil bestätigte Auffassung gefördert, die Seelen Verstorbener, die vor Gottes Gericht bestanden hätten, seien vor ihrer Aufnahme in den Himmel an einem Ort der Reinigung (Purgatorium, Fegefeuer). Die Lebenden könnten den Toten durch Armseelenspenden helfen: Messopfer, Gebete, Opfer und Fasten. Eben diese "Pflege der Seelen" in Form von "Seelgerätestiftungen", die Hilfe der Lebenden für die Verstorbenen, deren endgültige Erlösung durch "gute Werke" befördert werden sollte, konzentrierte sich auf Allerseelen.


Mariä Lichtmess

40 Tage nach Weihnachten, am 2. Februar, feiert die katholische Kirche das „Fest der Darstellung des Herrn", im Volksmund besser unter dem Namen „Mariä Lichtmess" bekannt: Der früher gebräuchliche Name „Mariä Reinigung" erinnert an den jüdischen Brauch, auf den sich das Fest bezieht: Nach den Vorschriften des Alten Testaments galt die Mutter 40 Tage nach der Geburt eines Sohnes als unrein. Die Frau musste Reinigungsopfer darbringen, wahlweise eine oder zwei Tauben oder in besonders gravierenden Fällen ein Schaf.
Maria pilgerte also zu dieser ihrer „Reinigung" in den Tempel: Da außerdem Jesus der erste Sohn war, galt er als Eigentum Gottes und musste von den Eltern erst ausgelöst werden: er wurde zum Priester gebracht und vor Gott „dargestellt". Als die Eltern zu diesem Zweck in den Tempel kamen, begegneten sie dem betagten Simeon und der Prophetin Hannah, die erkannten, dass Jesus kein gewöhnliches Kind ist und ihn als den Erlöser Israels priesen (Lukas-Evangelium 2,21-40).
In der katholischen Kirche wird das Fest der Darstellung Jesu im Tempel seit Mitte des 5. Jahrhunderts gefeiert. Einige Zeit später, im Jahre 650; wurde dieses Ereignis in Rom eingeführt: Kerzenweihe, und Lichterprozession kamen viele Jahre später hinzu, wodurch sich der Name „Mariä Lichtmess" einbürgerte. An Lichtmess wurde der Jahresbedarf an Kerzen für die Kirchen geweiht, die Leute brachten auch Kerzen für den häuslichen Gebrauch zur Segnung. Diese gesegneten Kerzen sollten vor allem in der dunklen Jahreszeit das Gebetbuch beleuchten, oder als schwarze Wetterkerzen, Unwetter abwehren. Nach christlichem Glauben wird das Licht, eben Christus, ins Haus geholt.
Das Licht gilt zudem als Sinnbild des Ewigen und Überirdischen: Die weihnachtliche Lichtsymbolik endet zu Mariä Lichtmess: In Form von Kerzenweihen und Lichterprozessionen kommt diese nach vierzig Tagen ein letztes Mal Zur Geltung. An den Prozessionen nehmen vielerorts auch die Erstkommunionkinder des Jahres mit ihren' Kommunionkerzen teil.

Wie es einst auf dem Land an Lichtmess war
Ein richtiger Bauernfeiertag war einst der 2. Februar, der eigentliche Jahresanfang im volkstümlichen Bauernkalender. Seinen Namen hat Liachtmessn von der Lichterweihe, von der „Lichtmesse" und Lichterprozession, die heute allerdings auf den darauf folgenden Sonntag von Maria Lichtmess verlegt sind.
In den Auslagen der Wachszieher und Dorfkramer prangten Wochen vor „Lichtmessn" farbige, verzierte Wachsstöckl in Buch-, Herz- und Knäuelform, lagen in Bündeln geschichtete Haus- und Wetterkerzen für Tauf-, Brautsegen, Erntedank, Sterbensweh und Tod, gegen Schauer, Wasser- und Feuersnot. Gut ging das Wachsgeschäft in diesen Tagen, denn jeder weibliche Dienstbote bekam von der Bäuerin „z'Lichtmessn" ein Wachsgeschenk. Die heiratsfähige Tochter erwartete sich von ihrem Hochzeiter ein goldgeblümeltes Prachtstöckl mit aufgegossenen Röserln, flammenden Herzen oder verschlungenen Händen, der Knecht verehrte der Hausmagd für das Aufbetten ein rotes Wachspräsent mit einem Bildl und einem Spruch, und Dodl und Död hielten für ihre Patenkinder ein Wachsstöckl bereit. Besondere Zierstücke kamen in das Glaskastl oder fanden zwischen dem Linnen im Kasten einen Ehrenplatz.
In der Lichtmesswoche fanden sich auch Dienstherrschaft, Kinder und Ehehalten in vielen Bauernhäusern unseres Heimatbezirkes am Abend nach der Stallarbeit im Herrgottswinkel der Wohnstube zusammen, um hier für die abgeschiedenen Seelen der Familie und der „Freundschaft" einen Rosenkranz zu beten. Für jeden Toten „pappt" auf einem Weilingsbrettl ein brennendes Pfennigkerzerl und wehe, wenn es im Hauche des Beters verlöschte. Nach altem Aberglauben brannte es als Sterbenslichtl dann bald hinter dem eigenen Sarge. Das Tropfwachs kam ins Herdfeuer und schützte den Hof vor Blitz- und Feuersgefahr.
Der Dienstherrschaft ging es am Lichtmesstag dick ein, denn da ging es auch um das Ein- und Ausstehen der Dienstboten, wenn auch verschiedentlich die Knechte schon auf Stephani den Dienstplatz änderten. Die meisten Bauern wussten, was sie ihren Dienstboten für Treue und für Fleiß schuldeten: Rechte Entlohnung, gute Behandlung, eine nahrhafte Kost und von Zeit zu Zeit ein anerkennendes Wort. Es war auch in der „guten alten Zeit" nicht wenig, was die Bauern an Lohn den Dienstboten zu geben hatten. Hören wir mal, was für so eine „Ausbedung" so üblich war. Für eine Magd fünf Mark Haftgeld beim Dingen, also vor dem Einstehen am Dienstplatz, 320 Mark Arbeitslohn jährlich, zehn Meter weißes Baumwolltuch zu Hemden, sechs Meter Hemdenzeug, Stoff zu einem schönen "Gwand", ein Schnittschurz, ein Sommergwand für die Heumahd und ein Paar Schuhe. Außerdem wurden vereinbart pro „Knetat" (Bachat = Brotbacken) ein Laib Brot, 23 Küachln, ein gehöriges Stück Schweinefleisch, einige Blut- und Leberwürste sowie ein großes Stück Brot auf Fastnacht, 23 farbige Eier auf Ostern und schließlich Küchln auf Weihnachten und Kirchweih. Ganz früher erhielt die Dirn am Schluss der Woche jeden Samstag eigens sechs Küachln. Auf Jakobi sind fünf Mark "Jackerszech", am Palmtag beziehungsweise am Tag der Jahreskommunion fünf Mark „Palmzech"' fällig.
Die Unterdirn, Dreierdirn, Drittelsdirn, und „s'Mella" (Madl) sind in ihrer Entlohnung entsprechend der Rangordnung bezüglich des Barlohnes und des "Zuakemmats" etwas geringer 'eingestuft. Schließlich winkt der Dirn, die die Schweine zu versorgen hat (Saudirn) noch ein weiteres kleines Einkommen; indem sie pro „Fekla" (Ferkel) 20 Pfennig und pro Frischling eine Mark „Saugeld" vom Bauern bekommt. Der Stallmagd oder dem Schweizer werden für jedes Stück Großvieh beim Verkauf zwei bis drei Mark, für jedes Kälbchen 50 Pfennig Stallgeld gewährt. Erster Knecht, Mitterknecht, Stangareiter, Dreier (Drittler), Oberbua und Unterbua sind zwar bezüglich des Barlohnes besser dran wie die ihrer Dienststufe entsprechenden weiblichen Ehehalten (ein Knecht bezieht zum Beispiel 500 Mark Jahreslohn), dürfen sich aber keineswegs eines so großen „Zuakemmats" erfreuen. Dem ersten Knecht sind zum Beispiel nur drei Hemden, ein Fürta (Schaba) ausgemacht, den anderen "Mannsbuidern" zwei „Hemada" und ein „Fürta". Haftgeld, Palmzech und Jackastärk erhalten sie nach ihrem Dienstrang von sechs bis zwei Mark abwärts.
Auf "Lichtmessen" in der Frühe nach der Kirche holte abermals der Bauer die mit blanken Goldfuchsen und neuen Talern gefüllte lederne „Geldkatze" aus dem sicheren Versteck und zahlte damit seine Ehehalten aus, nicht ohne die guten Wirtschafter- und Sparer zu loben und dem einen oder anderen einen guten Rat oder eine ernste Mahnung zu geben. Mancher Taugenichts aber holte sich bei dieser Gelegenheit einen gehörigen Rüffler, den er sich nicht „hinter die Ohren" steckte.
Die 1781 unter Kurfürst Karl Theodor von Bayern erlassene, von Baron von Kreittmayr in 44 Punkten abgefasste Dienstbotenordnung hat übrigens an und für sich in damaliger Zeit „die Zügellosigkeit, den Übermuth und allerlei sonstigen Muthwillen der Dienstboten und Tagwerker" stark beschränkt. Alle Dienstboten mussten sich mindestens auf ein Jahr verdingen und durften vor Ablauf dieser Frist den Dienstplatz nicht verlassen, es sei denn, „dass sie in langwürige Krankheit verfallen oder eine anständige Heurath überkommen, oder dass sie das Gut ihrer Eltern übernommen hätten". Die „Dingung" konnte nur sechs Wochen vor Lichtmes und Michaeli geschehen. Das Haftgeld durfte den 20. Teil des Lohnes nicht übersteigen, widrigenfalls zwei bis vier Reichtaler Strafe beziehungsweise Arrest verhängt wurden.
Sechsjährige Militärzeit oder Arbeitshaus drohte den Knechten, die wiederholt ihre Arbeitsstelle bei einem Bauern widerrechtlich verließen. „Aufhetzer oder Unterschleifgeber", die das Entlaufen der Dienstboten unterstützten, wurden in Geldbußen bis zu zwölf Taler genommen oder in besonderen Fällen mit Arrest, Stockhieben oder "Geigen" bestraft. Da der Dienstherr im 18. Jahrhundert vor Beendigung eines Dienstjahres keinen Heller Lohn auszahlen durfte, und die Knechte und Mägde bei Wirten, Bierzäpflern und Schenkleuten auf Grund der Ehehaltenverordnung vom 17. März 1755 keinen „Pump" anlegen konnten, war von Haus aus jede unnütze Ausgabe der Dienstboten unmöglich. Die seinerzeit noch übliche Schlenkelweil auf Lichtmess - die Zeit zwischen Austritt und Wiedereintritt in den Dienst - gestattete die schon erwähnte Dienstbotenverordnung. Diese Freizeit diente den Ehehalten dazu, ihre Wäsche und Kleidung in Ordnung zu bringen und dem Heimatort, den Eltern, Geschwistern und der „Gfreundschaft" einen Besuch abzustatten. Während sich diese freien Tage oft bis Agatha (5. Februar) ausdehnten, durfte das „Kälberweilen" in früherer Zeit nur zwei Tage dauern. Blieb ein Dienstbote länger als drei Wochen ohne Dienst, so wurde er mit strengen Strafen belegt. Die Bäuerin ließ sich von jeher beim „Schlankeln" nicht „anschaugn". Sie kochte an diesen Tagen „schmierbig" auf: Den Bleibenden zur Ehr, den Ausstehenden zu Geh und Weh. Sie „brachte" die scheidenden Dienstboten aus und die neuen ein; denn: „Z'Lichtmesse is koa Bäuerin so arm, dass net ihr Pfandl hoaß und fett macha kann." Ein Laib Brot, der so genannte Zehr- oder Wanderlaib, war jedem Knecht, jeder Magd, jedem Buam und Madl, die den Dienst verließen, getreues Geleit und sollte über die Zeit der Trennung bis zum Wiedereintritt in den neuen Dienst hinüberhelfen. Auch zum Einstand wurde da und dort ein „Schenklaib" verabreicht.
Am liebsten wurde als Einstehtag in unserem Heimatbezirk der Mittwoch gewählt: schickte sich das aber nicht nach dem Kalender, so warteten die Dienstboten mit dem Dienstantritt bis zum Samstag, denn man sagte: „Am Migga kumma de Gschicktn, am Pfingsta de Unsinniga, am Freitag die Lausinga, und am Samstag d'Nudlbuam." Im Sonntagsklüftl holten die Knechte mit Fuhrwerk oder Schlitten an den Schlenkeltagen die „Gwandkasten" und Truhen der neu eingestandenen Dienstboten bei ihren früheren Dienstherren. So etwa hat sich das damals abgespielt: Vor dem Hauserhof steht unruhig der Bräundl mit dem Kleewagl. Die Maurer-Zenz und der Weber Hias verlassen den Dienstplatz. „Er" übernimmt daheim das elterliche Gütl. Und da hat er sich die Zenz als fleißige Hauserin ausgesucht.
Auf der steinernen Haustreppe schütteln sie dem Bauern und der Bäuerin, den Kindern und anderen Dienstboten, mit denen sie ein paar Jahre schiedlich und friedlich zusammen gehaust haben, noch einmal herzhaft die Hände und nehmen Abschied. Der Oberknecht fährt ihnen Kasten und Truhe ins elterliche Haus. Ein frohes Wünschen, ein lebhaftes Winken begleiten den Abschied, die Peitsche knallt, ein paar wehmütige Blicke und das Gefährt biegt um die Ecke. Und von ferne klingt der Lichtmessvers: „Heint is a schena Tog, singan de Moasn, heit is da Liachtmesstag, do müass ma roasn."


Valentinstag

Um die Ursprünge des Tages der Liebenden ranken sich verschiedene Legenden. Einer Überlieferung zufolge geht der Valentinstag auf einen Italiener zurück: den Heiligen Valentin von Terni, der am 14. Februar 269 wegen seines christlichen Glaubens hingerichtet wurde. Zuvor soll er trotz kaiserlichen Verbots Paare ge­traut haben. Den frisch Verheirateten hatte San Valentino Blumen aus seinem Garten geschenkt. Heute gilt er als Patron der Liebenden, sein Namenstag ist der 14. Februar. Zu San Valentino schenken sich verliebte Paare von Mailand bis Messina Blumen und gehen romantisch essen.


Letztes altes Bier

Nachdem es in Bayern immer wieder Verbindungen von Kirche, Wirthaus und Bier gibt, kann es hier kaum anders sein. Man muss in der Geschichte bis in das 16. Jahrhundert zurückgehen, um die Ursprünge zu erforschen.
Zwei Heilige stecken eine Zeitspanne von etwa einem halben Jahr im Kalender ab. Zwischen dem Namenstag des Heiligen Georg, am 23. April und dem Festtag des Heiligen Michael am 29. September durfte im Mittelalter wegen der Brandgefahr, die im Sommer von den Sudkesseln ausging, kein Bier gebraut werden. So legte es die Bayerische Brauordnung von 1539 fest.
Bier wurde somit auf Vorrat produziert und musste über die warme Jahreszeit gebracht werden. Ab Ende März wurde ein stärkeres, haltbareres Bier gebraut, das den ganzen Sommer über reichen musste: das „Märzen“.
Der Kühlschrank war noch nicht erfunden, und so behalfen sich die Brauer, indem sie das begehrte Getränk in unterirdischen Bierkellern in großen Eichenfässern lagerten. Schatten spendende Kastanienbäume schützten die Keller vor praller Sonne. Im Winter sägten die Brauer zur Kühlung Eis in Stangen aus den umliegenden Weihern, das in den tiefen Kellern erst im Spätsommer abschmolz. Ebenso machten es die Wirte, um ihren Biervorrat zu kühlen. Bald hatte auch jedes gute Wirtshaus einen Bierkeller, meist außerhalb im Garten in einen Hügel gebaut.
Ende Oktober reifte bereits das neue Bier in den Brauereien. Der Ausstoß erfolgte nach dem Fest Allerheiligen. Jetzt hieß es Platz machen in den Kellern der Wirte. Das alte Bier musste zügig raus, bevor die Pferdefuhrwerke mit dem frisch gebrauten Bier anrollten. Das Märzen war am Ende seiner Lagerfähigkeit angelangt und drohte sauer zu werden. Es hieß: „S'oide Bier, schau' ma', das mas weidabringa'n!“ Dazu waren viele trinkfeste und zechfreudige Gäste notwendig. Also veranstalteten die findigen Wirte ein Fest und lockten mit guter Küche, um das Bier schnellstens loszuwerden.
Längst ist das mittelalterliche Brauverbot aufgehoben. Die Haltbarkeit des Bieres ist dank moderner Kühlanlagen kein Problem mehr. Das ganze Jahr über können wir frisches Bier in verschiedenen Sorten und bester Qualität genießen. Der Brauch, das Fest des „alten Bieres“ abzuhalten, hat die Zeiten überdauert, auch wenn seine Ursprünge scheinbar vergessen wurden. So können wir uns freuen, wenn wir in den nächsten Wochen von unseren Wirten mit Spezialitäten für Gaumen und Gurgel verwöhnt werden.


Leonhardiritt in Hadersbach

Wie an vielen anderen Orten gab es schon vor dem 30 jährigen Kriege alljährlich einen Pferdeumritt und ein Pferderennen auch an der Leonhardikapelle zu Hadersbach. Diese befand sich ehemals „mit dem Seelenhaus in einem Tractu nach Art eines nicht gar kleinen Nebenkirchleins gebaut“. 1724 heißt es von dieser Leonhardikapelle in der Pfarrbeschreibung, sie habe keine eigenen Kapitalien, ihr Opfer wird mit dem der Kirche vereinigt, die für die Bedürfnisse aufkommt. Am Leonharditag wurde nach einer Stiftung eines Müllers Kugler aus Kraburg bei Geiselhöring zu Ende des 17. Jahrhunderts alljährlich am Leonharditag ein Festgottesdienst unter zahlreichem Zulauf des Volkes gehalten, und da die Stiftung zu gering war, das Fehlende aus dem reichlich anfallenden Opfer draufgelegt. Wahrscheinlich ist man ehedem bloß einige Mal um die Kirche geritten, unter Reichnis einer Gabe die Fürbitte des Heiligen anzurufen. Aber im Anschluss an diesen einfachen Umritt um die Kirche entwickelte sich der Drang, seine Pferde und ihr Können zeigen zu lassen und daraus die Rennen. In Hadersbach wurden die eigentlichen Rennen erst 1627 „an S. Lienharttage angefangen“. Diese Rennen blieben mit seltenen Unterbrechungen bis Ende des 18. Jahrhunderts, wo sie als unzeitgemäß von der Regierung allgemein verboten wurden, wenigsten als Veranstaltungen der Kirchenverwaltungen.

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