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Allerheiligen und Allerseelen
Jährliche Gedenktage für Verstorbene - seien es Märtyrer,
Heilige oder Normalsterbliche - gab es bereits im antiken Christentum. Seit dem
9. Jahrhundert hat dieses Gedenken ein festes Datum:
Allerheiligen wird am 1. November begangen. 998 legte dann Odilo von Cluny die
Allerseelenfeier für den 2. November fest; die Mönche von Cluny verbreiteten das
Fest im 11. Jahrhundert; in Rom wurde es erstmals im 14. Jahrhundert gefeiert.
An beiden Tagen wird der Verstorbenen gedacht, mit verschiedenen Schwerpunkten.
An Allerheiligen stehen - der Name sagt es - alle Heiligen (Märtyrer) im
Mittelpunkt. Anno 835 wurde Allerheiligen in diesem Sinne von Papst Gregor IV.
eingeführt. An Allerheiligen werden auch die Gräber auf den Friedhöfen von den
Angehörigen geschmückt. Bei Katholiken wird das "Seelenlicht" entzündet, das
auch noch am darauf folgenden Allerseelentag leuchtet. Damit leitet
Allerheiligen allerdings bereits über zu Allerseelen.
Denn an Allerseelen steht die Hilfe der Lebenden für die Verstorbenen im
Zentrum. Folgenreich war in diesem Zusammenhang der Armseelenkult. Dieser Kult
wurde durch die von einigen Kirchenvätern vertretene und vom Trienter Konzil
bestätigte Auffassung gefördert, die Seelen Verstorbener, die vor Gottes Gericht
bestanden hätten, seien vor ihrer Aufnahme in den Himmel an einem Ort der
Reinigung (Purgatorium, Fegefeuer). Die Lebenden könnten den Toten durch
Armseelenspenden helfen: Messopfer, Gebete, Opfer und Fasten. Eben diese "Pflege
der Seelen" in Form von "Seelgerätestiftungen", die Hilfe der Lebenden für die
Verstorbenen, deren endgültige Erlösung durch "gute Werke" befördert werden
sollte, konzentrierte sich auf Allerseelen.
Mariä Lichtmess
40 Tage nach Weihnachten, am 2. Februar, feiert die katholische
Kirche das „Fest der Darstellung des Herrn", im Volksmund besser unter dem Namen
„Mariä Lichtmess" bekannt: Der früher gebräuchliche Name „Mariä Reinigung"
erinnert an den jüdischen Brauch, auf den sich das Fest bezieht: Nach den
Vorschriften des Alten Testaments galt die Mutter 40 Tage nach der Geburt eines
Sohnes als unrein. Die Frau musste Reinigungsopfer darbringen, wahlweise eine
oder zwei Tauben oder in besonders gravierenden Fällen ein Schaf.
Maria pilgerte also zu dieser ihrer „Reinigung" in den Tempel: Da außerdem Jesus
der erste Sohn war, galt er als Eigentum Gottes und musste von den Eltern erst
ausgelöst werden: er wurde zum Priester gebracht und vor Gott „dargestellt". Als
die Eltern zu diesem Zweck in den Tempel kamen, begegneten sie dem betagten
Simeon und der Prophetin Hannah, die erkannten, dass Jesus kein gewöhnliches
Kind ist und ihn als den Erlöser Israels priesen (Lukas-Evangelium 2,21-40).
In der katholischen Kirche wird das Fest der Darstellung Jesu im Tempel seit
Mitte des 5. Jahrhunderts gefeiert. Einige Zeit später, im Jahre 650; wurde
dieses Ereignis in Rom eingeführt: Kerzenweihe, und Lichterprozession kamen
viele Jahre später hinzu, wodurch sich der Name „Mariä Lichtmess" einbürgerte.
An Lichtmess wurde der Jahresbedarf an Kerzen für die Kirchen geweiht, die Leute
brachten auch Kerzen für den häuslichen Gebrauch zur Segnung. Diese gesegneten
Kerzen sollten vor allem in der dunklen Jahreszeit das Gebetbuch beleuchten,
oder als schwarze Wetterkerzen, Unwetter abwehren. Nach christlichem Glauben
wird das Licht, eben Christus, ins Haus geholt.
Das Licht gilt zudem als Sinnbild des Ewigen und Überirdischen: Die
weihnachtliche Lichtsymbolik endet zu Mariä Lichtmess: In Form von Kerzenweihen
und Lichterprozessionen kommt diese nach vierzig Tagen ein letztes Mal Zur
Geltung. An den Prozessionen nehmen vielerorts auch die Erstkommunionkinder des
Jahres mit ihren' Kommunionkerzen teil.
Wie es einst auf dem Land an Lichtmess war
Ein richtiger Bauernfeiertag war einst der 2. Februar, der eigentliche
Jahresanfang im volkstümlichen Bauernkalender. Seinen Namen hat Liachtmessn von
der Lichterweihe, von der „Lichtmesse" und Lichterprozession, die heute
allerdings auf den darauf folgenden Sonntag von Maria Lichtmess verlegt sind.
In den Auslagen der Wachszieher und Dorfkramer prangten Wochen vor „Lichtmessn"
farbige, verzierte Wachsstöckl in Buch-, Herz- und Knäuelform, lagen in Bündeln
geschichtete Haus- und Wetterkerzen für Tauf-, Brautsegen, Erntedank,
Sterbensweh und Tod, gegen Schauer, Wasser- und Feuersnot. Gut ging das
Wachsgeschäft in diesen Tagen, denn jeder weibliche Dienstbote bekam von der
Bäuerin „z'Lichtmessn" ein Wachsgeschenk. Die heiratsfähige Tochter erwartete
sich von ihrem Hochzeiter ein goldgeblümeltes Prachtstöckl mit aufgegossenen
Röserln, flammenden Herzen oder verschlungenen Händen, der Knecht verehrte der
Hausmagd für das Aufbetten ein rotes Wachspräsent mit einem Bildl und einem
Spruch, und Dodl und Död hielten für ihre Patenkinder ein Wachsstöckl bereit.
Besondere Zierstücke kamen in das Glaskastl oder fanden zwischen dem Linnen im
Kasten einen Ehrenplatz.
In der Lichtmesswoche fanden sich auch Dienstherrschaft, Kinder und Ehehalten in
vielen Bauernhäusern unseres Heimatbezirkes am Abend nach der Stallarbeit im
Herrgottswinkel der Wohnstube zusammen, um hier für die abgeschiedenen Seelen
der Familie und der „Freundschaft" einen Rosenkranz zu beten. Für jeden Toten
„pappt" auf einem Weilingsbrettl ein brennendes Pfennigkerzerl und wehe, wenn es
im Hauche des Beters verlöschte. Nach altem Aberglauben brannte es als
Sterbenslichtl dann bald hinter dem eigenen Sarge. Das Tropfwachs kam ins
Herdfeuer und schützte den Hof vor Blitz- und Feuersgefahr.
Der Dienstherrschaft ging es am Lichtmesstag dick ein, denn da ging es auch um
das Ein- und Ausstehen der Dienstboten, wenn auch verschiedentlich die Knechte
schon auf Stephani den Dienstplatz änderten. Die meisten Bauern wussten, was sie
ihren Dienstboten für Treue und für Fleiß schuldeten: Rechte Entlohnung, gute
Behandlung, eine nahrhafte Kost und von Zeit zu Zeit ein anerkennendes Wort. Es
war auch in der „guten alten Zeit" nicht wenig, was die Bauern an Lohn den
Dienstboten zu geben hatten. Hören wir mal, was für so eine „Ausbedung" so
üblich war. Für eine Magd fünf Mark Haftgeld beim Dingen, also vor dem Einstehen
am Dienstplatz, 320 Mark Arbeitslohn jährlich, zehn Meter weißes Baumwolltuch zu
Hemden, sechs Meter Hemdenzeug, Stoff zu einem schönen "Gwand", ein
Schnittschurz, ein Sommergwand für die Heumahd und ein Paar Schuhe. Außerdem
wurden vereinbart pro „Knetat" (Bachat = Brotbacken) ein Laib Brot, 23 Küachln,
ein gehöriges Stück Schweinefleisch, einige Blut- und Leberwürste sowie ein
großes Stück Brot auf Fastnacht, 23 farbige Eier auf Ostern und schließlich
Küchln auf Weihnachten und Kirchweih. Ganz früher erhielt die Dirn am Schluss
der Woche jeden Samstag eigens sechs Küachln. Auf Jakobi sind fünf Mark "Jackerszech",
am Palmtag beziehungsweise am Tag der Jahreskommunion fünf Mark „Palmzech"'
fällig.
Die Unterdirn, Dreierdirn, Drittelsdirn, und „s'Mella" (Madl) sind in ihrer
Entlohnung entsprechend der Rangordnung bezüglich des Barlohnes und des "Zuakemmats"
etwas geringer 'eingestuft. Schließlich winkt der Dirn, die die Schweine zu
versorgen hat (Saudirn) noch ein weiteres kleines Einkommen; indem sie pro „Fekla"
(Ferkel) 20 Pfennig und pro Frischling eine Mark „Saugeld" vom Bauern bekommt.
Der Stallmagd oder dem Schweizer werden für jedes Stück Großvieh beim Verkauf
zwei bis drei Mark, für jedes Kälbchen 50 Pfennig Stallgeld gewährt. Erster
Knecht, Mitterknecht, Stangareiter, Dreier (Drittler), Oberbua und Unterbua sind
zwar bezüglich des Barlohnes besser dran wie die ihrer Dienststufe
entsprechenden weiblichen Ehehalten (ein Knecht bezieht zum Beispiel 500 Mark
Jahreslohn), dürfen sich aber keineswegs eines so großen „Zuakemmats" erfreuen.
Dem ersten Knecht sind zum Beispiel nur drei Hemden, ein Fürta (Schaba)
ausgemacht, den anderen "Mannsbuidern" zwei „Hemada" und ein „Fürta". Haftgeld,
Palmzech und Jackastärk erhalten sie nach ihrem Dienstrang von sechs bis zwei
Mark abwärts.
Auf "Lichtmessen" in der Frühe nach der Kirche holte abermals der Bauer die mit
blanken Goldfuchsen und neuen Talern gefüllte lederne „Geldkatze" aus dem
sicheren Versteck und zahlte damit seine Ehehalten aus, nicht ohne die guten
Wirtschafter- und Sparer zu loben und dem einen oder anderen einen guten Rat
oder eine ernste Mahnung zu geben. Mancher Taugenichts aber holte sich bei
dieser Gelegenheit einen gehörigen Rüffler, den er sich nicht „hinter die Ohren"
steckte.
Die 1781 unter Kurfürst Karl Theodor von Bayern erlassene, von Baron von
Kreittmayr in 44 Punkten abgefasste Dienstbotenordnung hat übrigens an und für
sich in damaliger Zeit „die Zügellosigkeit, den Übermuth und allerlei sonstigen
Muthwillen der Dienstboten und Tagwerker" stark beschränkt. Alle Dienstboten
mussten sich mindestens auf ein Jahr verdingen und durften vor Ablauf dieser
Frist den Dienstplatz nicht verlassen, es sei denn, „dass sie in langwürige
Krankheit verfallen oder eine anständige Heurath überkommen, oder dass sie das
Gut ihrer Eltern übernommen hätten". Die „Dingung" konnte nur sechs Wochen vor
Lichtmes und Michaeli geschehen. Das Haftgeld durfte den 20. Teil des Lohnes
nicht übersteigen, widrigenfalls zwei bis vier Reichtaler Strafe beziehungsweise
Arrest verhängt wurden.
Sechsjährige Militärzeit oder Arbeitshaus drohte den Knechten, die wiederholt
ihre Arbeitsstelle bei einem Bauern widerrechtlich verließen. „Aufhetzer oder
Unterschleifgeber", die das Entlaufen der Dienstboten unterstützten, wurden in
Geldbußen bis zu zwölf Taler genommen oder in besonderen Fällen mit Arrest,
Stockhieben oder "Geigen" bestraft. Da der Dienstherr im 18. Jahrhundert vor
Beendigung eines Dienstjahres keinen Heller Lohn auszahlen durfte, und die
Knechte und Mägde bei Wirten, Bierzäpflern und Schenkleuten auf Grund der
Ehehaltenverordnung vom 17. März 1755 keinen „Pump" anlegen konnten, war von
Haus aus jede unnütze Ausgabe der Dienstboten unmöglich. Die seinerzeit noch
übliche Schlenkelweil auf Lichtmess - die Zeit zwischen Austritt und
Wiedereintritt in den Dienst - gestattete die schon erwähnte
Dienstbotenverordnung. Diese Freizeit diente den Ehehalten dazu, ihre Wäsche und
Kleidung in Ordnung zu bringen und dem Heimatort, den Eltern, Geschwistern und
der „Gfreundschaft" einen Besuch abzustatten. Während sich diese freien Tage oft
bis Agatha (5. Februar) ausdehnten, durfte das „Kälberweilen" in früherer Zeit
nur zwei Tage dauern. Blieb ein Dienstbote länger als drei Wochen ohne Dienst,
so wurde er mit strengen Strafen belegt. Die Bäuerin ließ sich von jeher beim „Schlankeln"
nicht „anschaugn". Sie kochte an diesen Tagen „schmierbig" auf: Den Bleibenden
zur Ehr, den Ausstehenden zu Geh und Weh. Sie „brachte" die scheidenden
Dienstboten aus und die neuen ein; denn: „Z'Lichtmesse is koa Bäuerin so arm,
dass net ihr Pfandl hoaß und fett macha kann." Ein Laib Brot, der so genannte
Zehr- oder Wanderlaib, war jedem Knecht, jeder Magd, jedem Buam und Madl, die
den Dienst verließen, getreues Geleit und sollte über die Zeit der Trennung bis
zum Wiedereintritt in den neuen Dienst hinüberhelfen. Auch zum Einstand wurde da
und dort ein „Schenklaib" verabreicht.
Am liebsten wurde als Einstehtag in unserem Heimatbezirk der Mittwoch gewählt:
schickte sich das aber nicht nach dem Kalender, so warteten die Dienstboten mit
dem Dienstantritt bis zum Samstag, denn man sagte: „Am Migga kumma de Gschicktn,
am Pfingsta de Unsinniga, am Freitag die Lausinga, und am Samstag d'Nudlbuam."
Im Sonntagsklüftl holten die Knechte mit Fuhrwerk oder Schlitten an den
Schlenkeltagen die „Gwandkasten" und Truhen der neu eingestandenen Dienstboten
bei ihren früheren Dienstherren. So etwa hat sich das damals abgespielt: Vor dem
Hauserhof steht unruhig der Bräundl mit dem Kleewagl. Die Maurer-Zenz und der
Weber Hias verlassen den Dienstplatz. „Er" übernimmt daheim das elterliche Gütl.
Und da hat er sich die Zenz als fleißige Hauserin ausgesucht.
Auf der steinernen Haustreppe schütteln sie dem Bauern und der Bäuerin, den
Kindern und anderen Dienstboten, mit denen sie ein paar Jahre schiedlich und
friedlich zusammen gehaust haben, noch einmal herzhaft die Hände und nehmen
Abschied. Der Oberknecht fährt ihnen Kasten und Truhe ins elterliche Haus. Ein
frohes Wünschen, ein lebhaftes Winken begleiten den Abschied, die Peitsche
knallt, ein paar wehmütige Blicke und das Gefährt biegt um die Ecke. Und von
ferne klingt der Lichtmessvers: „Heint is a schena Tog, singan de Moasn, heit is
da Liachtmesstag, do müass ma roasn."
Valentinstag
Um
die Ursprünge des Tages der Liebenden ranken sich verschiedene Legenden. Einer
Überlieferung zufolge geht der Valentinstag auf einen Italiener zurück: den
Heiligen Valentin von Terni, der
am
14. Februar 269 wegen seines christlichen
Glaubens hingerichtet wurde. Zuvor soll er trotz kaiserlichen Verbots Paare
getraut haben. Den frisch Verheirateten hatte San Valentino Blumen aus seinem
Garten geschenkt. Heute gilt er als Patron der Liebenden, sein Namenstag ist der
14. Februar. Zu San Valentino schenken sich verliebte Paare von Mailand bis
Messina Blumen und gehen romantisch essen.
Letztes altes Bier
Nachdem es in Bayern immer wieder Verbindungen von Kirche, Wirthaus und Bier
gibt, kann es hier kaum anders sein. Man muss in der Geschichte bis in das 16.
Jahrhundert zurückgehen, um die Ursprünge zu erforschen.
Zwei Heilige stecken eine Zeitspanne von etwa einem halben Jahr im Kalender ab.
Zwischen dem Namenstag des Heiligen Georg, am 23. April und dem Festtag des
Heiligen Michael am 29. September durfte im Mittelalter wegen der Brandgefahr,
die im Sommer von den Sudkesseln ausging, kein Bier gebraut werden. So legte es
die Bayerische Brauordnung von 1539 fest.
Bier wurde somit auf Vorrat produziert und musste über die warme Jahreszeit
gebracht werden. Ab Ende März wurde ein stärkeres, haltbareres Bier gebraut, das
den ganzen Sommer über reichen musste: das „Märzen“.
Der Kühlschrank war noch nicht erfunden, und so behalfen sich die Brauer, indem
sie das begehrte Getränk in unterirdischen Bierkellern in großen Eichenfässern
lagerten. Schatten spendende Kastanienbäume schützten die Keller vor praller
Sonne. Im Winter sägten die Brauer zur Kühlung Eis in Stangen aus den
umliegenden Weihern, das in den tiefen Kellern erst im Spätsommer abschmolz.
Ebenso machten es die Wirte, um ihren Biervorrat zu kühlen. Bald hatte auch
jedes gute Wirtshaus einen Bierkeller, meist außerhalb im Garten in einen Hügel
gebaut.
Ende Oktober reifte bereits das neue Bier in den Brauereien. Der Ausstoß
erfolgte nach dem Fest Allerheiligen. Jetzt hieß es Platz machen in den Kellern
der Wirte. Das alte Bier musste zügig raus, bevor die Pferdefuhrwerke mit dem
frisch gebrauten Bier anrollten. Das Märzen war am Ende seiner Lagerfähigkeit
angelangt und drohte sauer zu werden. Es hieß: „S'oide Bier, schau' ma', das mas
weidabringa'n!“ Dazu waren viele trinkfeste und zechfreudige Gäste notwendig.
Also veranstalteten die findigen Wirte ein Fest und lockten mit guter Küche, um
das Bier schnellstens loszuwerden.
Längst ist das mittelalterliche Brauverbot aufgehoben. Die Haltbarkeit des
Bieres ist dank moderner Kühlanlagen kein Problem mehr. Das ganze Jahr über
können wir frisches Bier in verschiedenen Sorten und bester Qualität genießen.
Der Brauch, das Fest des „alten Bieres“ abzuhalten, hat die Zeiten überdauert,
auch wenn seine Ursprünge scheinbar vergessen wurden. So können wir uns freuen,
wenn wir in den nächsten Wochen von unseren Wirten mit Spezialitäten für Gaumen
und Gurgel verwöhnt werden.
Leonhardiritt in Hadersbach
Wie an vielen anderen
Orten gab es schon vor dem 30 jährigen Kriege alljährlich einen Pferdeumritt und
ein Pferderennen auch an der Leonhardikapelle zu Hadersbach. Diese befand sich
ehemals „mit dem Seelenhaus in einem Tractu nach Art eines nicht gar kleinen
Nebenkirchleins gebaut“. 1724 heißt es von dieser Leonhardikapelle in der
Pfarrbeschreibung, sie habe keine eigenen Kapitalien, ihr Opfer wird mit dem der
Kirche vereinigt, die für die Bedürfnisse aufkommt. Am Leonharditag wurde nach
einer Stiftung eines Müllers Kugler aus Kraburg bei Geiselhöring zu Ende des 17.
Jahrhunderts alljährlich am Leonharditag ein Festgottesdienst unter zahlreichem
Zulauf des Volkes gehalten, und da die Stiftung zu gering war, das Fehlende aus
dem reichlich anfallenden Opfer draufgelegt. Wahrscheinlich ist man ehedem bloß
einige Mal um die Kirche geritten, unter Reichnis einer Gabe die Fürbitte des
Heiligen anzurufen. Aber im Anschluss an diesen einfachen Umritt um die Kirche
entwickelte sich der Drang, seine Pferde und ihr Können zeigen zu lassen und
daraus die Rennen. In Hadersbach wurden die eigentlichen Rennen erst 1627 „an S.
Lienharttage angefangen“. Diese Rennen blieben mit seltenen Unterbrechungen bis
Ende des 18. Jahrhunderts, wo sie als unzeitgemäß von der Regierung allgemein
verboten wurden, wenigsten als Veranstaltungen der Kirchenverwaltungen. |